Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?
Die Antwort ist etwas komplizierter als du denkst. Grundsätzlich gibt es kein allgemeines Grillverbot auf dem Balkon – ebenso wenig wie ein Grillrecht, also ein Grundrecht auf Grillen. Stattdessen führt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein Nachbarrecht, das so genannte Immissionsschutzgesetz. Das bedeutet, dass du beim Grillen Rücksicht auf die Nachbarwohnungen nehmen musst, damit du keine Ordnungswidrigkeit begehst und im Worst Case eine Geldbuße begleichen musst. Dein Nachbar darf sich nicht durch den Partylärm während der Nachtruhe oder Qualm deines Grills, egal zu welcher Uhrzeit, belästigt fühlen – dies gilt übrigens auch für das Grillen im (eigenen) Garten!
Grillen auf dem Balkon in der Mietwohnung
Das Mietrecht besagt: Wohnst du in einer Mietwohnung, dann wirf vor dem Grillvergnügen am besten einen Blick in deinen Mietvertrag oder in die Hausordnung. Hat dein Vermieter eine Klausel mit einem Grillverbot beigefügt, solltest du dich als Mieter daran halten. Widersetzt du dich, kann bei Verstößen eine fristlose Kündigung drohen. Ist das Grillen im Mietvertrag nicht verboten, gelten landesrechtliche Regelungen. Bei Lärmbelästigung oder störenden Gerüche greift jedoch das Nachbarrecht.
Zum Thema Grillen auf dem Balkon gibt es von unterschiedlichen Landesgerichten verschiedene Urteile. Oft kommt es auf den Einzelfall an. In Hamburg zum Beispiel untersagte das Amtsgericht das Grillen mit einem Holzkohlegrill auf dem Balkon in Mietshäusern mit mehreren Parteien. Die Begründung lautete, dass die Belästigung durch den Rauch für die Nachbarn zu groß ist. Das Amtsgericht Westerstede grenzte das Grillen mit Holzkohle auf zwei Mal im Monat oder zehn Mal im Jahr ein – auch im Mietergarten. Grund dafür waren zwei streitende Nachbarn: Zwischen dem Grillliebhaber und dem Nachbarn, dessen Schlafzimmer von starkem Qualm heimgesucht wurde, scheint dieses Urteil ein guter Kompromiss darzustellen.
Das Amtsgericht Bonn fand wiederum eine andere Lösung. In der Zeit von April bis September ist das Grillen mit Holzkohle einmal im Monat auf dem Balkon erlaubt. Zudem muss der grillende Mieter seinen Nachbarn 48 Stunden vorher von seinem Grill-Vorhaben mitteilen.
Du merkst also schon, ob du uneingeschränkt grillen darfst oder nicht, ist oft eine Einzelfallentscheidung. Festzuhalten ist, dass diese Urteile nur das Grillen mit Holzkohle betreffen!
Grillen auf dem Balkon in einer Eigentumswohnung
Auch wenn es sich um dein Grundstück handelt – bei Wohneigentümern ist das Grillen auf dem Balkon in der Sommerzeit nicht ganz einheitlich geklärt. Kläre am besten vorher, ob sich deine Nachbarn vom Grillgeruch gestört fühlen oder du gar neue Grillfreunde dazu gewinnst!
Grundsätzlich kann eine Wohneigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss einem Grillverbot zustimmen. Hierzu schaust du am besten auch einmal in die Teilungserklärung oder die Gemeinschaftsordnung.
Und was sagen die Gerichte? Das Landgericht Stuttgart hat das Grillen eines Wohnungseigentümers nach einer Klage durch die Nachbarn auf drei Mal im Jahr begrenzt während es das Amtsgericht Halle/Saale auf vier Mal im Jahr eingeschränkt hat. Auch hier betrifft das Verbot nur das Grillen mit einem Holzkohlegrill.
Grillen auf dem Balkon: Welcher Grill?
Du suchst noch einen geeigneten Balkongrill? Wir helfen dir gerne! Bei der Auswahl eines idealen Grillgeräts für den Balkon spielt der Platz oft eine große Rolle. Deshalb sind kompakte Gasgrills oder kleine Tischgrills für den Balkon besonders beliebt.
Elektrogrills für den Balkon
Für einen erfolgreichen Grillabend bist du mit einem Elektrogrill auf der sicheren Seite: Im Gegensatz zu einem Holzkohlegrill ist ein Elektrogrill nicht nur nahezu rauchfrei, sondern auch schnell einsatzbereit. Zudem gibt es sie in unterschiedlichen Größen, mit oder ohne Deckel und in windabweisender Bauform. Für die Leute, die es pragmatisch mögen, ein absoluter No-Brainer!
Sind Gasgrills auf dem Balkon erlaubt?
Die Benutzung eines Gasgrills auf dem Balkon kann von deinem Vermieter im Mietvertrag untersagt werden. Ein generelles Verbot gibt es jedoch nicht. Gasgrills sind dafür bekannt, kaum bis gar keinen Qualm zu entwickeln. Zudem kannst du deinen Gasgrill schnell mithilfe des Zündknopfs entzünden. Um Funkenflug, Fettbrand oder herunterfallende Kohle musst dich hier nicht sorgen. Allerdings gilt bei der Lagerung von Gasflaschen für Privatverbraucher: Wird der Gasgrill nicht benutzt, muss die Gasflasche sorgfältig zugedreht und vom Gasgrill getrennt werden. Die Lagerung von Gasflaschen in Kellern, Garagen oder Arbeitsräumen ist allerdings untersagt, da hier Explosionsgefahr besteht.
Darf man auf dem Balkon mit einem Holzkohlegrill grillen?
Ja, außer es wurde im Mietvertrag oder durch Gerichtsurteile von deinem Landgericht untersagt. Wenn du auf die Vorteile von Holzkohle nicht verzichten kannst, achte darauf, dass der Qualm des Holzkohlegrills nicht zu den Nachbarn zieht. Hierfür würde sich ein Kugelgrill anbieten, denn der Deckel kann die Ausbreitung des Qualms reduzieren.
Rauchfrei grillen: So reduzierst du Qualm
Um den Nachbarn nicht zu verärgern, liegt die Lösung auf der Hand: Versuche den Rauch so gut es geht einzudämmen. Eine rauchfreie Alternative zu Holzkohlegrills stellen deshalb Elektrogrills oder Gasgrills dar. Wer aber absolut nicht auf seinen geliebten Holzkohlegrill verzichten möchte, kann den Rauch zumindest ein wenig reduzieren mit diesen Tipps:
- Hochwertige Kohle nutzen
- Grillrost reinigen
- Deckel zu beim Grillen
- Grillanzünder meiden
- Grillgut in Aluschalen legen, damit keine Marinade in die Glut tropft und Rauch entsteht
Fazit: 5 Tipps zum Grillen auf dem Balkon
Es gilt vor allem: Rücksichtnahme unter den Nachbarn. Denn die beste Maßnahme gegen eine Beschwerde ist Achtsamkeit. Um ein Bußgeld oder einen Streit mit dem Nachbarn zu umgehen, solltest du diese Tipps bei der nächsten Grillparty auf dem Balkon beachten:
- Prüfe zuallererst, ob ein Grillverbot per Mietvertrag oder Hausordnung festgelegt wurde.
- Gib deinen Nachbarn am besten 24 Stunden vor deiner Grillfeier Bescheid oder lade sie auf ein kaltes Bierchen ein.
- Halte festgeschriebene Ruhezeiten (von 22–6 Uhr) ein und reduziere Partylärm.
- Vermeide Rauch oder mindere die Rauchentwicklung, z. B. durch die Verwendung hochwertiger Kohle oder eines Deckels.
- Je öfter du grillst, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich deine Nachbarn durch Rauch oder Lärm gestört fühlen. Wenn du auf dem Balkon grillst, werde nicht zum Dauergriller, auch wenn es keine einheitlichen Regelungen dazu gibt.
Und nun: Nichts wie ran an den Rost und das Balkongrillen genießen! Für den ultimativen Grillspaß und die perfekte Atmosphäre empfehlen wir dir dieses Grillzubehör für deinen Balkon: